Hallo liebe Mitglieder,
Mit der Allgemeinverfügung vom 18.03.2020 und der aktualisierten Fassung
vom 20.03.2020 gilt seit 19.03.2020 und in der aktualisierten Fassung
seit 21.03.2020 bis einschließlich 20.04.2020 ein Verbot öffentlicher
und nichtöffentlicher Veranstaltungen sowie sonstiger Ansammlungen, bei
denen es zu einer Begegnung von Menschen kommt, sowie Versammlungen
unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden.
Untersagt sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport und
Freizeiteinrichtungen.
Unsere Räume bleiben daher bis einschließlich 20.04.2020 geschlossen,
eine weitere Nutzung, außer zu den in Absatz 1 genannten Zwecken, ist
untersagt und Strafbewehrt.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Schlegel